Präventionsmaßnahmen liegen vordergründig im Interesse einer Firma.
Wir bieten Ihnen einen guten Service in diesem Bereich an.
Ob Büromassagen, Yogakurse oder Mobilitätstraining, bei uns sind sie in guten Händen.
Machen Sie sich mit unseren flexiblen Angeboten, in einem Gespräch mit uns, vertraut.

Lernen Sie und ihre Mitarbeiter an unseren Betriebsgesundheitstagen fortschrittliche Büroanwendungen und Präventivmaßnahmen kennen, die dem Körper eine Entlastung bieten um somit die Leistungsfähigkeit und somit die Produktivität zu erhöhen.

Wissenswertes zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Steuerliche Vorteile

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen z.B.:

  1. Bewegungsprogramme

  2. Ernährungsangebote

  3. Suchtprävention

  4. Stressbewältigung

Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio.

§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG):

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a* des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“